Sie wollen eine Weiterbildung oder Umschulung machen, dann kann Sie Ihre Agentur für Arbeit oder Ihr Jobcenter mit einem Bildungsgutschein unterstützen.
Wir haben hier die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt.
Sie wollen eine Weiterbildung oder Umschulung machen, dann kann Sie Ihre Agentur für Arbeit oder Ihr Jobcenter mit einem Bildungsgutschein unterstützen.
Wir haben hier die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt.
1. Kann ich mit einem Bildungsgutschein meine Weiterbildung finanzieren?
2. Was ist ein Bildungsgutschein?
3. Wie läuft die Förderung mit einem Bildungsgutschein ab?
4. Was steht alles auf dem Bildungsgutschein?
Grundsätzlich ja. Sofern Sie die Voraussetzungen für einen Bildungsgutschein erfüllen, kann dieser Ihnen bei der Finanzierung helfen. Damit sichert Ihnen die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter zu, bestimmte Kosten für die Weiterbildung zu übernehmen. Den Bildungsgutschein können Sie bei einem zugelassenen Weiterbildungsanbieter mit zertifizierten Weiterbildungen, wie z. B. der Habmann AufstiegsAkademie einlösen
Durch einen Bildungsgutschein sichert Ihnen Ihr Kostenträger, die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter, schriftlich zu, für Sie die Kosten zu übernehmen, welche durch eine berufliche Weiterbildung bei einem Weiterbildungsanbieter wie der Habmann AufstiegsAkademie anfallen.
Erfüllen Sie die Voraussetzungen für eine Förderung, erhalten Sie einen Bildungsgutschein.
Durch den Erhalt des Bildungsgutscheins wird Ihnen z. B. die Übernahme der Weiterbildungskosten zugesichert.
Der Bildungsgutschein ist zeitlich befristet und es ist immer ein konkretes Bildungsziel, sowie ein Weiterbildungsort angegeben. Während der Gültigkeitsdauer Ihres Bildungsgutscheins können Sie eine Weiterbildung antreten. Hierzu wählen Sie eine zertifizierte Weiterbildung bei einem zugelassenen Weiterbildungsanbieter aus.
Ideen hierzu finden Sie auf der Seite www.arbeitsagentur.de im Kursnet-Portal oder in New-Plan.
Der Bildungsgutschein wird von Ihrem Bildungsanbieter (z. B. Habmann AufstiegsAkademie) ausgefüllt. Damit bestätigt dieser Ihre Aufnahme in die Weiterbildung. Der vom Weiterbildungsanbieter ausgefüllte und unterzeichnete Bildungsgutschein muss vor dem Beginn Ihrer Teilnahme bei der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter eingereicht werden.
Folgende Informationen sind auf dem Bildungsgutschein vermerkt:
Weitere Möglichkeiten sind z.B. die Weiterbildungsprämie, Aufstiegs-BAföG, Aufstiegsstipendium, Bildungsprämie, Bildungsscheck
Auf der Seite Förderung von Weiterbildung oder Umschulung der Agentur für Arbeit finden Sie viele weitere Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung und wo Sie diese beantragen. Förderung beruflicher Weiterbildung oder Umschulung - Bundesagentur für Arbeit (arbeitsagentur.de)
1. Wo erhalte ich einen Bildungsgutschein?
2. Wie bekomme ich einen Bildungsgutschein?
3. Steht jedem ein Bildungsgutschein zu?
4. Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um einen Bildungsgutschein zu bekommen?
5. Wer wird mit einem Bildungsgutschein gefördert?
6. Werden auch beschäftigte Mitarbeiter mit einem Bildungsgutschein gefördert?
7. Wann erhalte ich einen Bildungsgutschein?
8. Muss ich mich für den Erhalt eines Bildungsgutschein unbedingt beraten lassen?
9. Wann besteht ein Rechtsanspruch auf den Erhalt eines Bildungsgutscheins?
10. Welche Tipps gibt es, dass ich einen Bildungsgutschein erhalte?
11. Erhalte ich auch einen Bildungsgutschein wenn ich meinen Berufsabschluss nachmachen möchte?
12. Wie beantrage ich einen Bildungsgutschein?
14. Kann man mehrere Bildungsgutscheine beantragen?
15. Ich besuche bereits eine Weiterbildung und möchte weitere Inhalte lernen, wie gehe ich vor?
16. Wie läuft das Beratungsgespräch zum Beantragen eines Bildungsgutscheins erfahrungsgemäß ab?
17. Wie wird über den Antrag auf einen Bildungsgutschein entschieden?
18. Wer genehmigt meinen Bildungsgutschein?
19. Kann ich im ALG-2-Bezug auch einen Bildungsgutschein erhalten?
20. Kann ich OHNE Leistungsbezug einen Bildungsgutschein erhalten?
21. Verlängert sich der Bildungsgutschein, wenn man eine Prüfung nicht besteht?
Einen Bildungsgutschein können Sie bei der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter beantragen. Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem Arbeitsberater und besprechen Sie Ihren Fortbildungswunsch.
Hierfür sind mehrere Schritte notwendig:
1. Es besteht ein Weiterbildungsbedarf und sie erfüllen die Voraussetzungen
2. Bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter beantragen Sie einen Bildungsgutschein
Generell besteht kein Rechtanspruch auf einen Bildungsgutschein.
Liegen alle Voraussetzungen für eine Förderung vor, können Sie von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter einen Bildungsgutschein erhalten, den Sie bei einem Bildungsanbieter wie der Habmann AufstiegsAkademie einlösen können. Lesen Sie hierzu auch gerne nach bei: "Welche Voraussetzungen müssen für den Erhalt eines Bildungsgutscheins vorliegen?"
Wichtig: Es besteht kein Rechtanspruch auf einen Bildungsgutschein.
Einen Bildungsgutschein können sowohl arbeitslose wie auch berufstätige Menschen erhalten.
Grundsätzlich gilt für die Weiterbildungsförderung über einen Bildungsgutschein: Die Weiterbildung muss notwendig sein.
Das ist dann der Fall, wenn
- Sie durch die Weiterbildung eine bestehende Arbeitslosigkeit beenden können, d.h. Sie benötigen die Weiterbildung für Ihre berufliche Eingliederung
- Sie als berufstätige Person eine drohende Arbeitslosigkeit vermeiden können und Sie damit Ihren Arbeitsplatz sichern können.
- Sie Ihren Berufsabschluss nachholen können.
Also, wenn Sie eine der aufgeführten Voraussetzungen erfüllen, haben Sie sehr gute Aussichten.
Einen Bildungsgutschein können, wenn die Notwendigkeit besteht, sowohl arbeitslose wie auch berufstätige Menschen erhalten.
Ja, wenn dadurch eine drohende Arbeitslosigkeit vermieden werden kann und der Mitarbeiter so seinen Arbeitsplatz sichern kann.
Einen Bildungsgutschein erhalten Sie, wenn die Weiterbildung notwendig ist, damit Arbeitslosigkeit beendet werden kann, eine drohende Arbeitslosigkeit abgewendet werden kann oder ein fehlender Berufsabschluss nachgeholt werden kann.
Auf jeden Fall können Sie einen Bildungsgutschein erst nach einer persönlichen Beratung erhalten. Vereinbaren Sie hierzu einen Termin mit Ihrer Agentur für Arbeit bzw. Ihrem Jobcenter. Ihr Arbeitsberater prüft gemeinsam mit Ihnen, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen und welche Förderungen Sie bei Ihrer Weiterbildung oder Umschulung am besten unterstützen.
Ja, es ist unbedingt erforderlich. Vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin mit Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter.
Im Rahmen einer Beratung werden die Möglichkeiten ausgelotet und eine Förderung geklärt.
Gegebenenfalls kann zur Feststellung der Voraussetzungen ein Termin beim Ärztlichen Dienst oder beim berufspsychologischen Service notwendig sein.
Ein Bildungsgutschein ist eine Ermessensleistung Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihres Jobcenters. Sie haben keinen Rechtsanspruch darauf. Auf die Förderung des nachträglichen Erwerbs eines Berufsabschlusses sowie eines Hauptschul- oder vergleichbaren Schulabschlusses besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Rechtsanspruch.
Prüfen Sie im Vorfeld anhand der Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt:
- Kann die Arbeitslosigkeit auch ohne Weiterbildung beendet werden?
- Erhöht die Weiterbildung die Chance auf eine berufliche Eingliederung?
- Handelt es sich um einen stark nachgefragten Beruf?
Noch ein Tipp für eine erfolgreiche Beantragung:
- Reichen Sie bei der Beantragung des Bildungsgutscheines Stellenangebote ein, die zu der gewünschten Weiterbildung passen. Je mehr, desto besser.
- Erläutern Sie Ihrem Arbeitsberater die Bedeutung der Weiterbildung und Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt für Sie.
- Nehmen Sie zu Ihrem Gespräch bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter Ihre Unterlagen zu Ihren bisherigen Bewerbungsbemühungen mit. Ebenso die Informationen zur gewünschten Weiterbildung und zum Bildungsanbieter, wie z. B. die Habmann AufstiegsAkademie.
- Sprechen Sie wenn Sie Hilfe benötigen Ihren an.
Ja, die Möglichkeit besteht, dass Sie Ihren fehlenden Berufsabschluss nachholen können. Sprechen Sie hierzu mit Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter.
Der Bildungsgutschein muss persönlich bei Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter beantragt werden. Machen Sie einen Termin mit Ihrem Arbeitsberater aus oder stellen Sie eine Anfrage mittels dem Kontaktformular auf der Homepage.
Bereiten Sie sich gut auf das Gespräch vor.
- Warum wollen Sie die Weiterbildung / Umschulung machen?
- Wie sehen Ihre Arbeitsmarktchancen in den nächsten Jahren aus?
- Welche Stellenausschreibungen könnte ich bundesweit für meine Bewerbung nutzen?
Prinzipiell ist dies möglich, ohne dass eine Karenzzeit eingehalten werden muss. Vor der Bewilligung eines weiteren Bildungsgutscheins wird geprüft, ob die zusätzliche Weiterbildung für die Beendigung der Arbeitslosigkeit notwendig ist.
Lassen Sie sich von Ihrem Weiterbildungsanbieter ein weiteres Angebot erstellen und fragen Sie bei Ihrer Agentur für Arbeit bzw. Ihrem Jobcenter an, ob ein weiterer Bildungsgutschein möglich ist.
Versuchen Sie Ihren Berater bei der Agentur für Arbeit plausibel davon zu überzeugen, dass die Inhalte eine sinnvolle Ergänzung zu den bereits absolvierten darstellen und zur Beendigung der Arbeitslosigkeit notwendig bzw. zumindest dies bzgl. sehr erfolgsversprechend sind.
Bei einem persönlichen Gespräch mit dem Berater der Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter erläutern Sie die Gründe für Ihren Wunsch und Ihren Chancen auf Eingliederung in den Arbeitsmarkt. Wichtig ist hierbei eine überzeugende und lückenlose Präsentation aller Argumente, Gründe und Informationen. Berücksichtigen Sie bei Ihrer Präsentation auch individuelle persönliche und familiäre Situationen, wie z. B. Kinderbetreuung.
Ist Ihre Argumentationskette überzeugend und Sie stellen einen Antrag auf Erteilung eines Bildungsgutscheines, nach Möglichkeit schriftlich, wird geprüft ob Sie die Voraussetzungen erfüllen. Sollten die Bedingungen erfüllt sein, erhalten Sie einen positiven Bescheid. Achten Sie darauf, dass dieser schriftlich eingeht. Nach der schriftlichen Genehmigung haben sie eine Frist von drei Monaten. Innerhalb dieser Frist muss die Weiterbildung begonnen werden.
In dem Fall, dass Ihr Antrag auf Bildungsgutschein abgelehnt wird, sollten Sie Widerspruch einlegen.
Bildungsgutscheine werden von Ihrer Agentur für Arbeit bzw. Ihrem Jobcenter genehmigt.
Selbstverständlich. Mögliche Voraussetzungen sind:
- Arbeitslosigkeit (mit und ohne Leistungsbezug nach SGB II oder III).
- Status arbeitssuchend
- von Arbeitslosigkeit bedroht
- Notwendigkeit der Fortbildung für Ihre berufliche Eingliederung
- Fortbildung zur Sicherung des Arbeitsplatzes
Selbstverständlich. Mögliche Voraussetzungen sind:
- Arbeitslosigkeit (mit und ohne Leistungsbezug nach SGB II oder III).
- Status arbeitssuchend
- von Arbeitslosigkeit bedroht
- Notwendigkeit der Fortbildung für Ihre berufliche Eingliederung
- Fortbildung zur Sicherung des Arbeitsplatzes
Nein.
Prüfungen bei Ihrem Weitebildungsträger sollten innerhalb von 4 Wochen wiederholt werden. Gleiches gilt auch vor verschobene Prüfungen. Bei Wiederholungsprüfungen können zusätzliche Gebühren anfallen. Klären Sie die Kostenübernahme rechtzeitig mit Ihre Agentur für Arbeit bzw. Ihrem Jobcenter ab.
Kann die Prüfung nicht innerhalb eines kurzen Zeitraums wiederholt werden, wie z. B. bei IHK Prüfungen, müssen Sie sich sofort mit Ihrer Agentur für Arbeit abstimmen und den Sachverhalt klären. Dann wird entschieden, ob die Prüfung wiederholt werden kann.
1. Wenn ich keinen Bildungsgutschein erhalte, kann ich Widerspruch gegen die Entscheidung einlegen?
2. Was tun, wenn der Bildungsgutschein abgelehnt wird?
3. Wie legt man Widerspruch gegen die Ablehnung des Bildungsgutscheins ein?
4. Was mache ich, wenn meinem Widerspruch nicht in vollem Umfang abgeholfen werden kann?
Ja.
Sollten Sie mit Ihrem schriftlichen Bescheid von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter nicht einverstanden sein, können Sie Widerspruch einlegen. Die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter prüfen dann die Entscheidung nochmals.
Legen Sie den Widerspruch innerhalb von einem Monat nach der Bekanntgabe der Entscheidung ein.
Im Regelfall erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid gegen den Sie sich wehren können. Sie können Widerspruch einlegen.
Sollten Sie sich nicht wehren, also Widerspruch einlegen, wird der Bescheid rechtskräftig bzw. bestandskräftig. D.h. Sie haben mit dem bisher gestellten Antrag auf Weiterbildung oder Umschulung keine Chance mehr diesen bewilligt zu bekommen. Sie müssten dann einen neuen Antrag stellen und das Verfahren bei Ihrer Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter beginnt von vorne.
Sollten Sie bereit sein vor dem Sozialgericht Ihre Weiterbildung bzw. Ihre Umschulung einzuklagen, ist es besonders wichtig, dass Sie schriftlich widersprochen haben. Das durch Ihren Widerspruch ausgelöste Widerspruchsverfahren ist für Sie kostenfrei.
Durch den Widerspruch wird Ihr Ablehnungsbescheid nicht rechtskräftig und Sie haben die Chance weitere Argumente, die für Ihre Weiterbildung oder Umschulung sprechen vorzutragen.
Reichen Sie innerhalb der Widerspruchsfrist Ihren Widerspruch formgerecht bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter ein. Telefonisch oder per E-Mail kann kein Widerspruch eingelegt werden. Zur Wahrung der Form ist ein offizielles Dokument mit Signatur notwendig. Gehen Sie bei Ihrem Widerspruch auch auf die möglichen Ablehnungsbegründung ein und führen Sie weitere Argumente hinzu, warum die Weiterbildung oder Umschulung für Sie wichtig ist.
Der Widerspruch muss schriftlich innerhalb von einem Monat nach der Bekanntgabe der Entscheidung eingelegt werden.
Alternativ können Sie vor Ort bei der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter persönlich den Widerspruch zur Niederschrift erklären
Sie haben die Möglichkeit Klage zu erheben.
Bei welchem Gericht, innerhalb welcher Frist und in welcher Form die Klage erheben werden sollte, können Sie der Rechtsbehelfsbelehrung, welche mit dem Widerspruchsbescheid erteilt wird, entnehmen.
1. Wie läuft die Bezahlung des Weiterbildungsanbieters bei einem Bildungsgutschein ab?
2. Wenn ich einen Bildungsgutschein habe, muss ich dann noch was bezahlen?
3. Welche Leistungen können mit einem Bildungsgutschein übernommen werden?
4.Welche Lehrgangskosten sind durch einen Bildungsgutschein abgedeckt?
5. Werden auch Fahrtkosten durch meinen Bildungsgutschein übernommen?
7. Werden Kinderbetreuungskosten übernommen ?
8. Bekomme ich mein Arbeitslosengeld weiterbezahlt, wenn ich einen Bildungsgutschein bekommen habe?
10. Wieviel muss man vom Bildungsgutschein bei einem Abbruch zurückzahlen?
11. Deckt mein Bildungsgutschein auch die Wiederholungskosten Wiederholungskosten einer Prüfung ab?
12. Gibt es neben dem Bildungsgutschein noch weitere Finanzierungsmöglichkeiten?
Stets direkt zwischen Träger und der Bundesagentur für Arbeit. Lediglich zugelassene kommunale Träger (zkT) des SGB II (Jobcenter in rein kommunaler Hand, also nicht in Kooperation mit der BA, z.B. LB oder S) haben eine Abrechnungsstelle. Das Geld für berufliche Integration wir jährlich vom BMAS an die Kostenträger entsprechend der Budgetierung aufgrund der kalkulierten Bedürfnisse zugewiesen. Die Abrechnung zwischen zkT und Weiterbildungsinstitut erfolgt aber ebenfalls direkt.
Ob und wie viel erfahren sie bei Ihrer Agentur für Arbeit bzw. Ihrem Jobcenter oder entnehmen Sie Ihrem Bildungsgutschein.
Ihre Arbeitsagentur oder Ihr Jobcenter über nimmt z.B. die Kosten für die Weiterbildung, anfallende Prüfungsgebühren, auch die Ausgaben für Bücher, Fahrtkosten oder eine Kinderbetreuung können bezahlt werden. Finden Ihre Kurse an einem anderen Ort, also nicht im Tagespendelbereich, statt, können Sie die Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung erstattet bekommen. Welche Kosten übernommen werden erfahren steht auf Ihrem Bildungsgutschein.
Übernommen werden im Regelfall die Weiterbildungskosten, die durch die Weiterbildung unmittelbar entstehen.
Das sind:
- Lehrgangskosten und ggf. Kosten für eine notwendige Eignungsfeststellung
- Fahrtkosten
- Kosten für eine erforderliche auswärtige Unterbringung und Verpflegung
- Kosten für die Betreuung von aufsichtsbedürftigen Kindern
Zu den Lehrgangskosten zählen im Regelfall
- die notwendige Eignungsfeststellung
- die Unterrichtszeiten
- Lehrgangsunterlagen, Lernmittel
- bei Bedarf Arbeitskleidung
- interne Prüfungsgebühren, häufig auch externe Prüfungsgebühren.
Die aufgeführte Posten werden in der Regel vom Weiterbildungsanbieter zur Verfügung gestellt.
Fahrkosten werden von der Agentur für Arbeit im Regelfall wie folgt übernommen.
- Fahrkosten werden in Höhe des Betrages erstattet, der bei Benutzung des zweckmäßigsten regelmäßig verkehrenden öffentlichen Verkehrsmittels in der niedrigsten Klasse entsteht.
- Bei Benutzung sonstiger Verkehrsmittel wird eine Wegstreckenentschädigung nach § 5 Abs. 1 des Bundesreisekostengesetzes gezahlt
Die gilt sowohl für Fahrten zwischen Wohnung und Bildungsstätte, sogenannte Pendelfahrten, als auch für eine monatliche Familienheimfahrt, die bei einer erforderlichen auswärtigen Unterbringung anfallen.
Für Lehrgangsteilnehmer des Jobcenters können abweichende Regelungen gelten.
Bei einer erforderlichen auswärtigen Unterbringung können Leistungen wie folgt gezahlt werden:
- Für die Unterbringung
- für die Verpflegung
Kosten für die Betreuung von aufsichtsbedürftigen Kindern (< 15 Jahre) können in Höhe von 150,00 Euro monatlich je Kind übernommen werden, wenn die Kosten während der Teilnahme an einer Weiterbildung, Umschulung oder Maßnahme bei einem Arbeitgeber entstehen
Haben Sie einen Bildungsgutschein erhalten wird Ihnen damit zugesichert, dass die Weiterbildungskosten übernommen werden und Ihr Arbeitslosengeld, sofern Sie welches erhalten, weitergezahlt wird.
Ja.
Denken Sie daran, dass Sie einen rechtsgültigen Vertrag mit Antritt Ihrer Weiterbildung eingehen.
Unter Umständen können Teile der Kosten von Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter zurückverlangt werden.
Dies ist vor allem dann der Fall, wenn Sie ohne einen triftigen Grund die Weiterbildung ohne Abschluss beenden.
Wie in den Belehrungen der Agentur für Arbeit festgehalten, kann ein maximaler Anteil von 30 % der Kosten zurückgefordert werden.
Zusätzlich zu den Rückforderungen können Sperrfristen verhangen werden.
Das ist je nach Weiterbildungsträger unterschiedlich. Erkundigen Sie sich rechtzeitig bei Ihrem Weiterbildungsträger und stimmen Sie sich mit Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter ab.
Neben dem Bildungsgutschein existieren auch weitere Förderungsmöglichkeiten von Weiterbildungen. So kommen neben der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter zum Beispiel auch Förderungen durch Bundesländer in Frage.
1. Ich habe einen Bildungsgutschein, wie finde ich die passende Weiterbildung?
2. Wo kann ein Bildungsgutschein eingelöst werden?
3. Wie schaffe ich es, das Beste aus meinem Bildungsgutschein herauszuholen?
4. Darf ich eigene Vorschläge zur Verwendung eines Bildungsgutscheines machen?
6. Woran erkenne ich ob ein Träger anerkannt für die Annahme eines Bildungsgutschein ist?
7. Was bedeutet der Tagespendelbereich auf meinem Bildungsgutschein?
9. Welche Informationen sind in einem Bildungsgutschein enthalten?
Das Kursnet oder New Plan, der Agentur für Arbeit, ist das führende Portal für Aus- und Weiterbildung in Deutschland. Es informiert Sie bundesweit, tagesaktuell und kostenlos. Dort erfahren sie viel Wissenswertes zu den Weiterbildungen und den Bildungsanbietern. Sie können Kursnet oder New Plan über die Homepage der Bundesagentur für Arbeit aufrufen.
Detaillierte Informationen finden Sie dann auf den Seiten der Weiterbildungsanbieter.
Ein Bildungsgutschein kann nur bei zugelassenen Bildungsanbietern, wie z. B. der Habmann AufstiegsAkademie, und für zertifizierte
Maßnahmen eingelöst werden. Achten Sie hierfür, ob der Bildungsanbieter über die AZAV-Zulassung
(Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) verfügt.
Bildungsanbieter gibt es viele. Deshalb fällt die Wahl oft sehr schwer.
Oft helfen Fragen wie:
- Wie unterstützt mich der Bildungsanbieter bei der Suche nach einer neuen Arbeitsstelle?
- Welche Lernformen bietet der Bildungsanbieter?
- Welche Qualifikation hat das Lehrpersonal?
- Gibt es Möglichkeiten einer Schnupperstunde?
Prinzipiell ja. Dies sollte jedoch vor dem Ausstellen eines Bildungsgutscheines erfolgen.
Informieren Sie sich schon vor dem Ausstellen eines Bildungsgutscheines durch Ihre Agentur für Arbeit genau, durch welche Weiterbildung für Sie neue Perspektiven entstehen und welche Weiterbildung für Ihre beruflich angestrebte Richtung sinnvoll ist.
Das Bildungsziel wird entsprechend Ihrem Wunsch von Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter in Ihren Bildungsgutschein eingetragen.
So haben Sie die besten Chancen Ihre Wünsch mit einfließen zu lassen.
Bei welchem Weiterbildungsanbieter Sie dann Ihren Bildungsgutschein einlösen, das dürfen Sie bestimmen.
Prinzipiell ja. Dies sollte jedoch dann auf Ihrem Bildungsgutschein vermerkt sein.
Achten Sie darauf, ob der Bildungsanbieter über die AZAV-Zulassung
(Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) verfügt, denn ein Bildungsgutschein kann nur bei einem
zugelassenen Bildungsanbietern, wie z. B. der Habmann AufstiegsAkademie, und für zertifizierte Maßnahmen eingelöst werden.
Der Tagespendelbereich ist die Region, die im Rahmen einer zumutbaren Pendelzeiten mit
öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen ist.
Bei einer Unterrichtszeit von mehr als 6 Stunden am Tag sind für die Hin- und Rückfahrt insgesamt bis zu 2,5 Stunden zumutbar.
Bei Unterrichtszeiten unter 6 Stunden, sind 2 Stunden zumutbar.
Nein.
Das Bildungsziel muss mit der Maßnahme bzw. der Weiterbildung übereinstimmen.
Wenden Sie sich an Ihren Berater der Agentur für Arbeit bzw. vom Jobcenter.
Der Bildungsgutschein ist ein offizielles Dokument der Agentur für Arbeit. Der Gutschein beinhaltet den Namen des Begünstigten
bzw. Angaben zu seiner Person sowie ggf. weitere Informationen des ausstellenden Kostenträgers.
Auf dem Bildungsgutschein werden außerdem durch den Kostenträger folgende Angaben verbindlich vermerkt:
- Bildungsziel bzw. Ziel der Weiterbildung: für welche Weiterbildungen die Kosten übernommen werden
- Dauer der Weiterbildung: wie lange die Maßnahme dauern darf bzw. welcher Zeitraum gefördert wird
- Regionaler Geltungsbereich: in welcher Stadt bzw. Region die Maßnahme stattfinden darf
- Kostenübernahme: welche Kosten übernommen werden (z.B. Lehrgangskosten, Fahrtkosten)
- Gültigkeit: wie lange der Bildungsgutschein gültig ist bzw. bis wann er eingelöst werden muss.
1. Was muss ich bei der Einlösung eines Bildungsgutscheines beachten?
2. Wer füllt den Bildungsgutschein aus?
3. Woran erkenne ich, ob der Bildungsgutschein richtig ausgefüllt ist?
4. Wie lange ist ein Bildungsgutschein gültig?
5. Woran erkenne ich, dass mein Bildungsgutschein gültig ist?
6. Kann ein Bildungsgutschein ungültig werden?
7. Ist ein Bildungsgutschein befristet?
8. Was mach ich, wenn mein Bildungsgutschein verfallen ist?
9. Bis wann muss der Bildungsgutschein bei der Agentur für Arbeit eingereicht werden?
10. Wer schickt den ausgefüllten Bildungsgutschein an die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter?
Ihr Kostenträger, die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter prüfen bei der Einlösung des Bildungsgutscheins,
ob der Bildungsgutschein richtig ausgefüllt wurde. Siehe hierzu "Woran erkenne ich, ob der Bildungsgutschein richtig ausgefüllt ist?
Der Bildungsgutschein wird von Ihrem Weiterbildungsanbieter ausgefüllt und unterschrieben.
Entsprechend der auf dem Bildungsgutschein aufgeführten Informationen berücksichtigen Sie bei der Prüfung folgende Punkte:
- Ihr Bildungsgutschein muss innerhalb der Gültigkeitsdauer eingelöst und die Weiterbildung begonnen sein
- Das Bildungsziel stimmt mit der Maßnahmenbezeichnung überein
- Die Dauer der Weiterbildung (siehe Teilnahme Beginn und Ende) darf nicht länger als die in der
Weiterbildungsdauer aufgeführten Monate sein
- Die Weiterbildung bzw. die Maßnahme muss gültig zertifiziert sein. Vergleichen Sie hierzu die Maßnahmendauer Beginn und Ende
mit dem Teilnahmebeginn bzw. dem Teilnahmeende.
Ihre Teilnahme muss innerhalb des Beginnes und dem Ende der Maßnahmendauer liegen.
Wenn dann die Weiterbildung am aufgeführten Weiterbildungsort (z. B. im Tagespendelbereich),
die Unterrichtsart (z. B. Voll- oder Teilzeit) übereinstimmt,
die Maßnahmen-Nr. eingetragen ist, die Maßnahmenbausteine aufgeführt sind und der Bildungsgutschein vor Weiterbildungsbeginn eingereicht wird kann nichts schief gehen.
Generell unterstützt Sie hierbei Ihr Weiterbildungsanbieter.
Jeder Bildungsgutschein ist nur eine begrenzte Zeit gültig.
Angaben zur Gültigkeitsdauer Ihres Bildungsgutscheines finden Sie auf Ihrem Bildungsgutschein.
Jeder Bildungsgutschein ist nur eine begrenzte Zeit gültig. Angaben zur Gültigkeitsdauer Ihres Bildungsgutscheines finden Sie auf Ihrem Bildungsgutschein.
Sie müssen den Bildungsgutschein innerhalb der aufgeführten Gültigkeitsdauer einlösen, d.h. die Weiterbildung muss in diesem Zeitraum beginnen.
Zusätzlich sind entsprechend der auf dem Bildungsgutschein aufgeführten Informationen folgende Punkte noch besonders wichtig:
- Das Bildungsziel muss mit der Maßnahmenbezeichnung übereinstimmen
- Die Dauer der Weiterbildung (siehe Teilnahme Beginn und Ende) darf nicht länger als die in der Weiterbildungsdauer aufgeführten Monate sein
- Die Weiterbildung bzw. die Maßnahme muss gültig zertifiziert sein. Vergleichen Sie hierzu die Maßnahmendauer Beginn + Ende mit dem Teilnahmebeginn bzw. dem Teilnahmeende.
Ihre Teilnahme muss innerhalb des Beginnes und dem Ende der Maßnahmendauer liegen.
Fragen Sie Ihren Weiterbildungsanbieter, dieser unterstützt Sie hierbei gerne.
Ja.
Jeder Bildungsgutschein ist nur eine begrenzte Zeit gültig. Angaben zur Gültigkeitsdauer Ihres Bildungsgutscheines finden Sie auf Ihrem Bildungsgutschein.
Sie müssen den Bildungsgutschein innerhalb der aufgeführten Gültigkeitsdauer einlösen, d.h. die Weiterbildung muss in diesem Zeitraum beginnen.
Beginnen Sie nicht innerhalb der Gültigkeitsdauer verfällt der Gutschein und die Kosten Ihrer Weiterbildung werden nicht mehr übernommen.
Erkundigen Sie sich schon frühzeitig über zugelassene Bildungsanbieter, wie die Habmann AufstiegsAkademie,
bei denen Sie Ihren Bildungsgutschein einlösen können.
Ja.
Zeitlich, örtlich und im Rahmen des Bildungsziels
Haben Sie Ihren Bildungsgutschein nicht innerhalb des Gültigkeitszeitraumes eingelöst, verfällt dieser.
In diesem Fall müssen Sie bei Ihrem Kostenträger der Agentur für Arbeit oder das Jobcenter einen neuen Bildungsgutschein beantragen.
Der ausgefüllte Bildungsgutschein muss vor Weiterbildungsbeginn bei Ihrer Agentur für Arbeit eingereicht werden.
Im Regelfall senden Sie den Bildungsgutschein zusammen mit Ihren weiteren Unterlagen an Ihren Kostenträger.
In Ausnahmefällen kann das auch der Bildungsanbieter übernehmen.
Im Regelfall genügt dem Bildungsanbieter der Bildungsgutschein.
Sollten Sie nicht alle Informationen zum ausfüllen Ihres Antrags parat haben, wird Sie Ihr Weiterbildungsanbieter sicherlich unterstützen.
Ja, natürlich.
Reichen Sie bei Ihrem Weiterbildungsanbieter die Einladungen ein, dann stellt das gar kein Problem dar.
Auf Ihrem Bildungsgutschein steht, ob Ihre Weiterbildung in Voll-/Teilzeit durchgeführt werden soll.
Wenn also auf Ihrem Bildungsgutschein "Teilzeit" vermerkt ist, ja.